Hundehalterordnung M-V

 

Laut Mitteilung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden in der Hundehalterverordnung des Landes alle Molosserrassen von der Kennzeichnung als gefährliche Hunderassen gestrichen.
Damit entfallen für diese Rassen die sogenannten Kampfhundesteuern und die Pflicht zu Wesens- bzw. Sachkundeprüfungen.

 

Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern
vom 04.07.2000

 


Ausgangsposition:

Der VDH Landesvorstand überreichte dem Innenministerium schon im Vorfeld eine Reihe von Vorschlägen und den dringenden Appell die Gefährlichkeit von Hunden nicht an willkürlich ausgewählten Rassen festzumachen.
Wir waren und wir sind für ein einheitliches deutsches Heimtierzuchtgesetz, weil es erforderlich ist, dass das Halten, Führen, Züchten und Ausbilden von Hunden nur auf dieser Basis erlaubt werden kann. Wir sind für Normen und Regeln in der Hundehaltung, lehnen aber die unterschiedliche Handhabung und die zunehmende Hundefeindlichkeit ab.

 

Was zeigt die Praxis:

Als erstes galt es, dass alle Halter der auf der Liste stehenden Rassen und deren Mischlinge, ihren Ordnungsämtern den Besitz bis zum 31.08.2000 mitteilen. Das erfolgte von den verantwortungsvollen Besitzern termingerecht. Eine Kontrolle hierzu erfolgte nur teilweise.

Zweitens galt es für die Wesensteste und Sachkundeprüfungen Prüfungsausschüsse zu bilden. Hier gab es ein unterschiedliches Herangehen wie auch bei der Durchführung der einzelnen Prüfungen.
So gibt es Städte und Gemeinden, die Wesensteste entsprechend der Vorgaben durchführen, aber auch Orte wo Abwandlungen oder auch gar keine Wesenstests absolviert werden.

Drittens gab es Empfehlungen für die Gebühren. Mit der Praxis, dass für den Wesenstest eine Gebühr von 250,- bis 600,- EUR gefordert wird und trotz bestandener Prüfung nach wie vor die " Kampfhundesteuer" zu entrichten ist, Maulkorb und Leinenzwang bestehen bleibt, verstoßen viele Kreise, Gemeinden und Städte unter anderem auch gegen die Hundehalterordnung des Landes.

Viertens ging es darum die Feststellung zu treffen, welcher Hund ist ein Mischling der auf der Liste stehenden Rassen. Hier war man zumeist darauf angewiesen, dass die Halter der Hunde selbst ihre Hunde dafür hielten.
Wie in Zweifelsfällen durch Sachverständige eine Kennzeichnung bzw. der Ausschluss als Mischling dieser Rassen vorgenommen sollte, blieb den Ordnungsbehörden überlassen. Deren Mitarbeiter, aber auch eine Anzahl von Amtstierärzten und Tierärzten haben aber nur wenige Kenntnisse über die auf der Liste stehenden Rassen.

 

Was sind die Ergebnisse:

In einer Vielzahl, aber längst nicht allen Städten und Gemeinden wurden und werden Sachkundeprüfungen und Wesensteste entsprechend dem Modell Niedersachsen durchgeführt. Die Prüfungen ergaben eindeutig, dass in den gekennzeichneten Rassen keinerlei gehäufte Aggressivität feststellbar ist, sondern fast alle Hunde dieser Rassen und deren Mischlinge absolut gutartig sind. Dabei ist das Verhalten gegenüber Menschen als ausgeprägt sozialisiert zu kennzeichnen. In den Tierheimen befinden sich viele Hunde dieser Rassen und deren Mischlinge, die obwohl zumeist gutartig, keine neuen Besitzer finden, weil Kosten für Wesenstest, " Kampfhundesteuer" und öffentliche Beschimpfung und Bedrohung der Halter fast alle Interessenten abschreckt.
In unserem Land besteht keine Übersicht darüber wie viele von den 2700 zu den genannten ausgegrenzten Hunden an den Tests teilgenommen haben und bestanden bzw. nicht bestanden.

 

Unsere Vorhaben:

Der VDH Landesverband wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass allen Hundefreunden, gleich ob mit Mischling oder Rassehund, mit oder ohne Mitgliedschaft in einem VDH Verein, die Möglichkeit gegeben wird, ihre Hunde im Rahmen von Erziehungs- und Ausbildungskursen auf unseren Plätzen zu sozialisieren.
Die Mitglieder in unseren Rassezuchtverbänden bitten wir darauf Einfluss zu nehmen, dass in ihren Städten und Gemeinden nicht neue hundefeindliche Festlegungen getroffen werden.
Ziehen wir uns nicht zurück, sondern bringen wir überall unseren Sachverstand ein.

 

Unsere Erwartung an die Landesregierung sowie Kreis-, Stadt-, und Gemeindevertretungen:

Nehmen Sie eine Zwischenwertung der Umsetzung der HHO vor und laden Sie
uns dazu ein. Streichen Sie die Rasselisten.

 

E. Köpcke
1. Vorsitzender